7.1 Grundsatz
Der Anbieter haftet:
unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit
bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit
7.2 Leichte Fahrlässigkeit
Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten).
In diesem Fall ist die Haftung beschränkt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.
7.3 Haftungsbegrenzung
Soweit gesetzlich zulässig, ist die Haftung insgesamt begrenzt auf die Höhe der im jeweiligen Vertrag vereinbarten Vergütung.
7.4 Besondere Hinweise zu IT- und Automationsleistungen
Bei der Implementierung von Software und Automationen können trotz sorgfältiger Umsetzung Fehler oder Störungen auftreten.
Eine vollständige Fehlerfreiheit sowie unterbrechungsfreie Verfügbarkeit kann nicht gewährleistet werden.
7.5 Drittanbieter-Systeme
Für Schäden, die auf:
- Ausfälle externer Systeme
- Änderungen von Schnittstellen
- oder technische Störungen bei Drittanbietern
zurückzuführen sind, haftet der Anbieter nur nach Maßgabe dieser Haftungsregelungen.